Für eine genaue Diagnosefindung gehört in erster Linie eine klinische Begutachtung der Zähne, in einigen Fällen kann es notwendig sein, dass Röntgenbilder angefertigt werden müssen.
Trotz der kritischen Betrachtung von "Röntgenstrahlung“ ist es mitunter erforderlich diese "Strahlung" in Kauf zu nehmen um eine Verdachtsdiagnose zu bestätigen oder auch auszuschließen. Dieses "Sichtbarmachen" von für das Auge verdeckten Befunden ist in manchen Fällen wesentlich und unverzichtbar für eine sorgfältige und bedachte Diagnosestellung ist.
Aufgrund dieser beiden Gegensätze ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie möglichst gut vor Röntgenstrahlung zu schützen. Das gelingt einerseits durch die üblichen Strahlenschutzmaßnahmen (Röntgenschürze, Schild, Einblendung, etc.) wie zum anderen durch modernste Röntgengeräte und digitale Bearbeitung der entstehenden Bilder, was zu einer deutlichen Verminderung der "Röntgenbelastung" führt.